Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ediswiss Travel GmbH
Gültig für die Marke mietwagenrundreise.ch.

Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden und der Ediswiss Travel GmbH. Sie gelten für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen sowie für Einzelleistungen wie Unterkünfte, Mietwagen, Transfers oder Ausflüge.

Bei Angeboten und Leistungen, bei denen die Ediswiss Travel GmbH ausschliesslich als Vermittlerin tätig ist – zum Beispiel bei Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder bei Einzelleistungen wie Linienflügen – kommt der Vertrag direkt zwischen den Kundinnen und Kunden und dem jeweiligen Drittunternehmen zustande. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Drittanbieters.

Es gelten die vollständigen AGB der Ediswiss Travel GmbH.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bieten die Kundinnen und Kunden der Ediswiss Travel GmbH den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich telefonisch oder elektronisch erfolgen.

Der Vertrag kommt mit der Zustellung der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Ediswiss Travel GmbH zustande. Diese Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.

Bei Reisen, die von der Ediswiss Travel GmbH vermittelt werden, gelten die Reise- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters oder Drittanbieters.

Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis ist die im Katalog oder auf der Webseite genannte Mindestteilnehmerzahl erforderlich.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.

2.1 Anzahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung geschuldet. Die Anzahlung beträgt grundsätzlich 30% des Gesamtpreises. Bei Flug- und Schiffsreisen beträgt die Anzahlung 50% des Gesamtpreises.

Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Buchungsbestätigung fällig. Mit Eingang der Anzahlung gilt die Buchung als bestätigt.

2.2 Restzahlung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Restbetrag spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zu begleichen. Bei Buchungen innerhalb von 60 Tagen vor Abreise ist der Gesamtbetrag bei Vertragsabschluss fällig.

2.3 Sonderregelungen

Bei individuell organisierten Reisen, Charterflügen, Linienflugtickets oder anderen Leistungen, welche abweichenden Zahlungsbedingungen unterliegen, gelten die jeweiligen Bedingungen der beteiligten Leistungsträger.

2.4 Zahlungsverzug

Wird die Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, behält sich die Ediswiss Travel GmbH das Recht vor, den Kundinnen und Kunden eine angemessene Nachfrist zur Zahlung zu setzen. Erfolgt die Zahlung auch nach Ablauf dieser Frist nicht, kann die Ediswiss Travel GmbH vom Vertrag zurücktreten und Annullationskosten gemäss Ziffer 3.2 dieser AGB geltend machen.

2.5 Bearbeitungsgebühr

Zusätzlich zu den im Katalog oder Online-Angebot genannten Preisen kann die Ediswiss Travel GmbH eine Dossierbearbeitungsgebühr erheben. Diese wird separat ausgewiesen.

3. Änderung der Buchung oder Annullierung durch Reisende

Kundinnen und Kunden können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine Umbuchung oder Annullation muss schriftlich erfolgen.

Die Ediswiss Travel GmbH macht ausdrücklich auf die strengen Tarifbestimmungen der Flug- und Schiffsgesellschaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullationen können hohe Gebühren bis zu 100% belastet werden.

3.1 Bearbeitungsgebühren

Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden oder Änderungen der Reisedaten bis 31 Tage vor Abreisedatum erhebt die Ediswiss Travel GmbH eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 60.– pro Person, höchstens jedoch CHF 120.– pro Buchung.

Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 3.2.

3.2 Annullationskosten

Annullieren Kundinnen und Kunden ihre Reise bis 61 Tage vor Reiseantritt, erhebt die Ediswiss Travel GmbH eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 60.– pro Person, höchstens jedoch CHF 120.– pro Buchung.

Annullieren Kundinnen und Kunden ihre Reise weniger als 61 Tage vor Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungs- bzw. Änderungskosten bezogen auf den Gesamtpreis der Reise erhoben:

  • 61–31 Tage vor Abreise: 50%
  • 30–16 Tage vor Abreise: 75%
  • 15–0 Tage vor Abreise bzw. Nichterscheinen: 100%

Zusätzlich werden sämtliche Kosten für bereits gebuchte und nicht rückerstattbare Leistungen, insbesondere Flugtickets, Spezialtarife, Visa etc., in Rechnung gestellt.

Flugtickets sind in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt stornierbar. Im Fall einer Annullation behält sich die Ediswiss Travel GmbH vor, die vollen Flugkosten zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr zu verrechnen, sofern diese von den Leistungsträgern nicht rückerstattet werden.

Abweichende Annullationskosten, zum Beispiel bei Linienflügen, Kreuzfahrten oder Fremdarrangements, bleiben vorbehalten. Eintrittskarten zu sportlichen und kulturellen Veranstaltungen werden bei Umbuchungen oder Annullierungen vollständig in Rechnung gestellt.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3.3 Fristenberechnung

Für die Berechnung von Fristen ist der Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an die Ediswiss Travel GmbH massgebend. Erfolgt die Zustellung eingeschrieben an einem Wochenende oder an einem gesetzlichen Feiertag, gilt der nächstfolgende Arbeitstag als fristwahrend.

4. Annullationskosten- und Rückreiseversicherung

Der Abschluss einer Annullationskosten- und Rückreiseversicherung ist nicht im Pauschalpreis enthalten. Die Ediswiss Travel GmbH empfiehlt dringend, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.

Diese sollte Annullationskosten, Rückführungskosten im Krankheits- oder Unfallfall sowie medizinische Notfälle im Ausland abdecken.

Sollten Kundinnen und Kunden keine Versicherung über die Ediswiss Travel GmbH abschliessen, bestätigen sie mit der Buchung, dass sie über einen gleichwertigen privaten Versicherungsschutz verfügen.

5. Einreise-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Die jeweils geltenden Einreisebestimmungen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger finden sich in der entsprechenden Reiseausschreibung auf unserer Website. Die Ediswiss Travel GmbH stellt diese Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für deren Aktualität oder kurzfristige Änderungen durch Behörden.

Kundinnen und Kunden, die nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen, sind verpflichtet, sich eigenständig über die für sie geltenden Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu informieren und die notwendigen Reisedokumente zu beschaffen.

Alle Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Einreisevoraussetzungen zu erfüllen, insbesondere das rechtzeitige Mitführen gültiger Reisedokumente.

Bei einer Einreiseverweigerung durch Behörden, etwa aufgrund unvollständiger oder ungültiger Dokumente, sind Rückreisekosten sowie weitere daraus entstehende Kosten von den Kundinnen und Kunden selbst zu tragen.

6. Platzvergabe und Hinweise zur Beförderung

Die Zuteilung der Plätze, zum Beispiel im Reisebus, erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und gilt, sofern nicht anders kommuniziert, für die gesamte Dauer der Reise.

Alle eingesetzten Reisebusse sind Nichtraucherbusse. Das Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet.

7. Programm- und Preisänderungen

7.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

Die Ediswiss Travel GmbH behält sich das Recht vor, Angaben in Prospekten, auf der Website, in Leistungsbeschreibungen sowie Preisangaben vor Vertragsabschluss zu ändern.

7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen kann es notwendig sein, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsabschluss zu erhöhen, insbesondere bei nachträglicher Erhöhung von Beförderungskosten, staatlichen Abgaben, Wechselkursänderungen oder staatlich verfügten Preiserhöhungen.

Allfällige Preiserhöhungen werden spätestens 15 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt. Beträgt die Preisänderung mehr als 10%, gelten die Rechte gemäss Ziffer 7.4.

7.3 Programmänderungen

Die Ediswiss Travel GmbH behält sich vor, Programmänderungen oder Änderungen einzelner vereinbarter Leistungen vorzunehmen, sofern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern.

Die Ediswiss Travel GmbH ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

7.4 Rechte bei wesentlichen Änderungen

Führt eine Änderung zu einer erheblichen Abweichung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, können Kundinnen und Kunden die Änderung annehmen, innert 5 Tagen schriftlich vom Vertrag zurücktreten oder an einer angebotenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen.

8. Reiseabsage

8.1 Mindestteilnehmendenzahl

Wird die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann die Ediswiss Travel GmbH die Reise entschädigungslos absagen:

  • bei Reisen ab 5 Tagen Dauer: spätestens 22 Tage vor Reisebeginn
  • bei 2-, 3- und 4-tägigen Reisen: spätestens 14 Tage vor Reisebeginn
  • bei Tagesfahrten: spätestens 1 Tag vor Reisebeginn

8.2 Reiseabsage aus zwingenden Gründen

Die Ediswiss Travel GmbH kann eine Reise absagen, wenn zwingende Gründe vorliegen, welche eine sichere oder planmässige Durchführung unmöglich machen, zum Beispiel höhere Gewalt, Naturereignisse, Pandemien, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen oder Reisebeschränkungen.

8.3 Folgen der Reiseabsage

In diesen Fällen bemüht sich die Ediswiss Travel GmbH, eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Wird diese nicht angenommen, erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

9. Programmänderungen während der Reise

Müssen während der Reise Programmänderungen vorgenommen werden, ist die Ediswiss Travel GmbH bemüht, eine gleichwertige Ersatzleistung oder Alternative anzubieten.

Führt eine solche Programmänderung zu einem objektiven Minderwert der Reiseleistung, gewährt die Ediswiss Travel GmbH eine angemessene Preisminderung.

Entstehen infolge unvorhergesehener, nicht von der Ediswiss Travel GmbH verschuldeter Umstände Zusatzkosten, können diese zulasten der Kundinnen und Kunden gehen.

10. Reiseabbruch durch Kundinnen und Kunden

Wenn Kundinnen und Kunden die Reise aus freien Stücken abbrechen oder gebuchte Leistungen während der Reise nicht in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

Entstehende Mehrkosten, zum Beispiel für Rücktransport, Umbuchungen oder zusätzliche Unterkunft, gehen zulasten der Kundinnen und Kunden.

Bei zwingenden Gründen wie Krankheit, Unfall oder familiärem Notfall unterstützt die Ediswiss Travel GmbH bestmöglich bei der Organisation der Rückreise.

11. Reiseabbruch durch die Ediswiss Travel GmbH

Sollte die Ediswiss Travel GmbH aufgrund zwingender Umstände wie höherer Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerischer Ereignisse, Unruhen, Streiks, staatlicher Massnahmen, Epidemien oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse eine Reise vorzeitig abbrechen oder abkürzen müssen, besteht Anspruch auf Rückerstattung des objektiven Wertes jener Reiseleistungen, die infolge des Abbruchs nicht erbracht wurden.

Zusätzliche Rückreisekosten können den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern diese Massnahme aus Sicherheitsgründen notwendig ist oder im überwiegenden Interesse der Kundinnen und Kunden liegt.

12. Vorgehen bei Beanstandungen

12.1 Meldepflicht während der Reise

Entsprechen Reiseleistungen nicht der vertraglichen Vereinbarung oder entsteht ein Schaden, sind Kundinnen und Kunden verpflichtet, den Mangel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zu melden.

12.2 Bestätigungspflicht

Wird keine oder nur ungenügende Abhilfe geleistet, oder ist Abhilfe objektiv nicht möglich, müssen sich Kundinnen und Kunden den gerügten Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen lassen.

12.3 Folgen bei unterlassener Meldung

Unterlassen Kundinnen und Kunden eine unverzügliche Meldung vor Ort oder holen keine schriftliche Bestätigung ein, kann die Ediswiss Travel GmbH nach Reiseende keine Beanstandungen mehr berücksichtigen.

12.4 Forderungen nach der Reise

Ansprüche sind innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich per Post an die Ediswiss Travel GmbH zu richten. Der Beanstandung sind schriftliche Bestätigungen und allfällige Beweismittel beizulegen.

13. Haftung der Ediswiss Travel GmbH

13.1 Allgemeines

Die Ediswiss Travel GmbH erstattet den objektiven Wert vereinbarter, jedoch nicht oder mangelbehaftet erbrachter Leistungen, sofern vor Ort keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte und die Ediswiss Travel GmbH oder ihre Leistungsträger ein Verschulden trifft.

13.2 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse

Soweit internationale Abkommen oder nationale Gesetze Entschädigungsbegrenzungen vorsehen, kann sich die Ediswiss Travel GmbH auf diese berufen.

Die Ediswiss Travel GmbH haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf Versäumnisse der Kundinnen und Kunden, unvorhersehbare oder unvermeidbare Versäumnisse Dritter oder höhere Gewalt.

13.3 Personenschäden

Für Personenschäden, Tod oder Körperverletzungen haftet die Ediswiss Travel GmbH nur bei eigenem Verschulden oder dem Verschulden ihrer Leistungsträger.

13.4 Sach- und Vermögensschäden

Für sonstige Schäden haftet die Ediswiss Travel GmbH nur bei schuldhaftem Verhalten. Die Haftung ist maximal auf den Reisepreis beschränkt.

13.5 Wertgegenstände

Kundinnen und Kunden sind für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten sowie Foto- und Videoausrüstungen selbst verantwortlich.

13.6 Fahrpläne

Trotz sorgfältiger Planung kann die Ediswiss Travel GmbH die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantieren. Für daraus entstehende Schäden übernimmt die Ediswiss Travel GmbH keine Haftung.

13.7 Veranstaltungen während der Reise

Haftungsansprüche für Schäden oder Unfälle, die durch die Teilnahme an vor Ort gebuchten, nicht im Pauschalangebot enthaltenen Ausflügen entstehen, sind ausgeschlossen.

14. Reisegarantie / Kundengeldabsicherung / Datenschutz

Die Ediswiss Travel GmbH ist Teilnehmerin bei FAIR – Reisegarant. Damit ist sichergestellt, dass die von Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie die Rückreise abgesichert sind.

Personenbezogene Daten werden gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert. Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, werden Daten an Leistungsträger weitergeleitet. Diese können sich auch im Ausland befinden.

Mit der Buchung erklären sich Kundinnen und Kunden einverstanden, von der Ediswiss Travel GmbH künftig über Angebote, Aktionen und Neuigkeiten informiert zu werden. Eine Abmeldung vom Verteiler ist jederzeit möglich.

15. Ombudsstelle

Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens wird empfohlen, sich an die unabhängige Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche zu wenden.

Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche
Postfach
8038 Zürich
www.ombudsman-touristik.ch

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kundinnen und Kunden und der Ediswiss Travel GmbH findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.

Für Klagen gegen die Ediswiss Travel GmbH ist der Gerichtsstand Luzern vereinbart. Die Ediswiss Travel GmbH ist jedoch berechtigt, Kundinnen und Kunden auch an deren Wohnsitz zu belangen.

In den publizierten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer auf den inländischen Leistungsanteil inbegriffen.

Kontakt

Ediswiss Travel GmbH
mietwagenrundreise.ch
Luzernerstrasse 69
6030 Ebikon
Schweiz

E-Mail: info@mietwagenrundreise.ch
Telefon: +41 41 677 10 01

Luzern, 2026

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